
Ihre Rechte als unser Fahrgast
Hier finden Sie Informationen, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen zusteht und wie und wo Sie diese beantragen.
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier:
- Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?
- Wie beantrage ich eine Entschädigung?
- Was sind Fahrgastrechte?
- Für welche Eisenbahnunternehmen kann ich über die DB Entschädigung beantragen?
- Weitere Fragen zum Thema Fahrgastrechte
- Welche Fahrgastrechte gelten für mobilitätseingeschränkte Reisende?
- Bahn-Halbwissen aufgeklärt: Fahrgastrechte (Video)
Diese Ansprüche stehen Ihnen zu
Erfahren Sie hier, unter welchen Umständen Sie Ansprüche geltend machen können.
Entschädigung beantragen: so geht's
Ihnen steht eine Entschädigung aufgrund eines Fahrgastrechte-Falls zu? Wir erklären Ihnen, wie Sie diese beantragen und was Sie beachten müssen.
Beantragen Sie hier Ihre ErstattungWas sind Fahrgastrechte?
Bei Fahrgastrechten handelt es sich um Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. Sie gelten seit 2009, als die "europäische Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft trat. Fahrgastrechte gelten einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.
Teilnehmende Eisenbahnunternehmen
Für Fahrten mit bestimmten anderen Eisenbahnunternehmen können Sie über die Deutsche Bahn Ansprüche anmelden.
Übersicht: Diese Eisenbahnunternehmen nehmen am gemeinschaftlichen Entschädigungsverfahren mit dem Servicecenter Fahrgastrechte teilFahrgastrechte für mobilitätseingeschränkte Reisende
Im Bereich bahn.de/barrierefrei finden Sie weitere Informationen speziell zu Fahrgastrechten und Zugangsregeln für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.
Zu den Fahrgastrechten für mobilitätseingeschränkte Reisende