Moderate Preisanpassungen und Änderung der Mehrwertsteuer im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Der Mehrwertsteuersatz wurde auch für Fahrten über 50 Kilometer abgesenkt. Weiterführende Informationen zur Mehrwertsteuer-Änderung und zu Preismaßnahmen finden Sie hier.

Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 wurden die Fahrkartenpreise der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im deutschen Nahverkehr aufgrund gestiegener Betriebskosten bei Einzelfahrkarten um durchschnittlich rund 1,7 Prozent und bei Zeitkarten um im Schnitt 2,0 Prozent erhöht. Davon nicht betroffen sind Verkehrsverbünde, da diese eigene Tarife haben. Nahverkehrs-Abonnenten können weiterhin ihr Abo nach Ablauf der ersten drei Monate ohne Zusatzkosten kündigen. Diese Regelung gilt zunächst als Pilotprojekt bis zum 12. Dezember 2020.

Des Weiteren wurde der Mehrwertsteuersatz auch für Fahrten über 50 Kilometer auf sieben Prozent abgesenkt. Diese Senkung soll an die Fahrgäste weitergegeben werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass jedes im Nahverkehr tätige Eisenbahnverkehrsunternehmen über einen Verkehrsvertrag mit dem Land bzw. der Aufgabenträgerorganisation verfügt, die für dieses Streckennetz zuständig ist. Bei Preis- und Angebotsänderungen sind die Besonderheiten aller Verkehrsverträge individuell zu berücksichtigen und die Länder bzw. Aufgabenträgerorganisationen teilweise in die Gestaltung einzubeziehen.

Nach erfolgter Abstimmung der Preis- oder Angebotsänderungen mit den insgesamt knapp 100 Beteiligten müssen die geplanten Anpassungen in den Vertriebssystemen aller verkaufenden Partnerunternehmen hinterlegt werden, so beispielsweise in den Automaten. Anders als Fernverkehrsbetreiber muss der SPNV sich mit verschiedenen Partnern abstimmen und eine Vielzahl von Vertragskonstellationen und Vertriebswegen berücksichtigen. Zudem wurde die finale Entscheidung zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung erst am 20. Dezember 2019 im Bundesrat getroffen. Dementsprechend war eine Umsetzung zum Januar 2020 aufgrund der Kürze der Zeit leider nicht mehr möglich.

Um die Änderung der Mehrwertsteuer an die Fahrgäste weitergeben zu können, wurde Ende 2019 eine Arbeitsgruppe des TBNE (Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland) gebildet. Unter Berücksichtigung „externer“ Einflüsse (gesetzliche Fristen für Tarifanpassungen, Fristen für die technische Umsetzung und die erforderlichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten) ist davon auszugehen, dass eine Umsetzung Mitte 2020 erfolgen wird.