Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
Seit 18. Januar gilt im öffentlichen Nahverkehr in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske - sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe!
Weitere Information zum sicheren Reisen während der Corona-Pandemie