Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske ab 18. Januar 2021
Ab Montag, 18. Januar, gilt im öffentlichen Nahverkehr in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske - sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe!