Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske - sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe.
Sicher reisen in Corona-Zeiten