
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat die Verkehrsleistungen im Linienstern Mühldorf für die Zeit von Dezember 2024 bis 2035 (mit Verlängerungsoption bis 2038) neu ausgeschrieben.
Interessierte Verkehrsunternehmen müssen Angebote für insgesamt vier Varianten einreichen. Nur auf der Strecke Mühldorf – München wird bei allen vier Varianten Barrierefreiheit an mindestens einem Wagen im Zugverband gefordert. Demgegenüber enthalten zwei Varianten für alle anderen Strecken des Liniensterns Mühldorf ausdrücklich „keine Vorgabe“ zur Einstiegshöhe. Diese beiden Varianten würden es ermöglichen, auch künftig nicht barrierefreie (und nicht klimatisierte) Altbautriebwagen wie z.B. den VT 628 einzusetzen, die im Betrieb deutlich billiger als neuere Fahrzeuge sind.
Im Interesse einer umfassenden Teilhabe aller am öffentlichen Verkehr kann dies keinesfalls hingenommen werden. Barrierefreie Züge sind mittlerweile auf den meisten Bahnstrecken in Deutschland Standard. Es ist nicht einzusehen, warum im Linienstern Mühldorf bis möglicherweise 2038 an veraltetem Zugmaterial festgehalten werden soll. Angesichts des Ziels, den Öffentlichen Verkehr und insbesondere die Schiene gegenüber dem Autoverkehr zu stärken und deutlich attraktiver zu machen, wäre dies das eindeutig falsche Signal.